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   VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06   

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VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06 (https://dejure.org/2006,26658)
VK Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2006 - 1/SVK/035-06 (https://dejure.org/2006,26658)
VK Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 1/SVK/035-06 (https://dejure.org/2006,26658)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis ergibt sich aus dem Verhalten in einem anderen Vergabeverfahren (fehlende Rüge)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Doppelte Rügeverpflichtung bei Neuausschreibung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Koblenz, 10.04.2003 - 1 Verg 1/03

    Vergabeverfahren: Wiederholte Rügepflicht bei Aufhebung der Ausschreibung und

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Fortfolgend trat sie dem Vortrag der Antragstellerin hinsichtlich deren Auseinadersetzung mit den Entscheidungen des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 und der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az: VK-SH 02/05 entgegen.

    Insoweit setzt die Vergabekammer ihre bisherige Rechtsprechung fort (Beschluss vom 02.09.2005, Az: 1/SVK/108-05), wobei sie damit auch der Rechtsauffassung des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 sowie der VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2003, Az: 19/03 folgt.

    Obwohl durch das OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 zu der Problematik - Rechtsschutzbedürfnis - letztendlich nicht entschieden werden musste, wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass einem gegen die Aufhebung einer Ausschreibung gestellten, auf die Fortführung des aufgehobenen Verfahrens gerichteten Nachprüfungsantrag das Rechtsschutzbedürfnis fehlen kann, wenn vor Antragstellung die Vergabestelle den Auftrag neu ausgeschrieben hatte, der Antragsteller die Neuausschreibung aber nicht als verfahrensfehlerhaft gerügt und dementsprechend auch nicht mit einem Nachprüfungsantrag beanstandet hat.

    Somit hätte die Auftraggeberin jederzeit die theoretische Möglichkeit ­ auch während des anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens hinsichtlich der Aufhebung des Vergabeverfahrens ­ den Zuschlag in dem ,,neuen" Verfahren zu erteilen (so auch OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03).

  • VK Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - VK-SH 2/05

    Schwerwiegender Grund zur Aufhebung der Ausschreibung

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Zudem würde die Auffassung des OLG Koblenz von der Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az.: VK-SH 02/05, nicht geteilt werden.

    Fortfolgend trat sie dem Vortrag der Antragstellerin hinsichtlich deren Auseinadersetzung mit den Entscheidungen des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 und der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az: VK-SH 02/05 entgegen.

    Für die Vergabekammer ist auch keine Divergenz zwischen den Entscheidungen des OLG Koblenz und der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.02.2005, Az: VK-SH 02/05 zu erkennen.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 99/96

    Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH, Beschluss vom 08.09.1998, Az.: X ZR 99/96, verwies die Auftraggeberin darauf, dass weder das nationale noch das europäische Vergaberecht einen Zwang zur Kontrahierung, also die Pflicht, ein Vergabeverfahren mit einem Zuschlag oder einer Auftragserteilung zu beenden, bestehen würde, sofern keine Aufhebungsgründe vorlägen.
  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Hierzu verwies sie sinngemäß auf eine Entscheidung der VK Brandenburg, Beschluss vom 16.03.2003, Az.: VK 20/03.
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2005 - Verg 59/05

    Veröffentlichung der Bewertungsmatrix

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Denn sobald der Vortrag, wie hier durch die Antragstellerin mit Schreiben vom 27.04.2006 geschehen, gegenüber der Vergabekammer erfolgte ohne dass vorher eine Rüge gegenüber der Auftraggeberin erhoben war, wäre eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) nur möglich, wenn die Antragstellerin während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren (so auch die einhellige Rechtssprechung der Oberlandesgerichte - OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - Az.: 13 Verg 5/05; Schleswig- Holsteinisches OLG, Beschluss vom 05.04.2005 - Az.: 6 Verg 1/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Az.: VII-Verg 59/05; Beschluss vom 23.02.2005 - Az.: Verg 92/04; Beschluss vom 21.02.2005 - Az.: Verg 91/04; Beschluss vom 16.02.2005 - Az.: Verg 74/04; Beschluss vom 8.5.2002 - Az.: Verg 4/02, Beschluss vom 25.5.2002 - Az.: 5 Verg/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004 - Az.: 11 Verg 16/04).
  • VK Sachsen, 02.09.2005 - 1/SVK/108-05

    Aufhebung einer Ausschreibung: Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Insoweit setzt die Vergabekammer ihre bisherige Rechtsprechung fort (Beschluss vom 02.09.2005, Az: 1/SVK/108-05), wobei sie damit auch der Rechtsauffassung des OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2003, Az: 1 Verg 1/03 sowie der VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.10.2003, Az: 19/03 folgt.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.2005 - Verg 74/04

    Bekanntgabe d. Wertungs- und Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Denn sobald der Vortrag, wie hier durch die Antragstellerin mit Schreiben vom 27.04.2006 geschehen, gegenüber der Vergabekammer erfolgte ohne dass vorher eine Rüge gegenüber der Auftraggeberin erhoben war, wäre eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) nur möglich, wenn die Antragstellerin während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren (so auch die einhellige Rechtssprechung der Oberlandesgerichte - OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - Az.: 13 Verg 5/05; Schleswig- Holsteinisches OLG, Beschluss vom 05.04.2005 - Az.: 6 Verg 1/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Az.: VII-Verg 59/05; Beschluss vom 23.02.2005 - Az.: Verg 92/04; Beschluss vom 21.02.2005 - Az.: Verg 91/04; Beschluss vom 16.02.2005 - Az.: Verg 74/04; Beschluss vom 8.5.2002 - Az.: Verg 4/02, Beschluss vom 25.5.2002 - Az.: 5 Verg/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004 - Az.: 11 Verg 16/04).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 92/04

    Verhältnis zwischen Darlegungspflicht und Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Denn sobald der Vortrag, wie hier durch die Antragstellerin mit Schreiben vom 27.04.2006 geschehen, gegenüber der Vergabekammer erfolgte ohne dass vorher eine Rüge gegenüber der Auftraggeberin erhoben war, wäre eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) nur möglich, wenn die Antragstellerin während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren (so auch die einhellige Rechtssprechung der Oberlandesgerichte - OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - Az.: 13 Verg 5/05; Schleswig- Holsteinisches OLG, Beschluss vom 05.04.2005 - Az.: 6 Verg 1/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Az.: VII-Verg 59/05; Beschluss vom 23.02.2005 - Az.: Verg 92/04; Beschluss vom 21.02.2005 - Az.: Verg 91/04; Beschluss vom 16.02.2005 - Az.: Verg 74/04; Beschluss vom 8.5.2002 - Az.: Verg 4/02, Beschluss vom 25.5.2002 - Az.: 5 Verg/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004 - Az.: 11 Verg 16/04).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 5/05

    Pflicht zur Rüge gegenüber dem Auftraggeber bei im Nachprüfungsverfahren selbst

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Denn sobald der Vortrag, wie hier durch die Antragstellerin mit Schreiben vom 27.04.2006 geschehen, gegenüber der Vergabekammer erfolgte ohne dass vorher eine Rüge gegenüber der Auftraggeberin erhoben war, wäre eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) nur möglich, wenn die Antragstellerin während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren (so auch die einhellige Rechtssprechung der Oberlandesgerichte - OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - Az.: 13 Verg 5/05; Schleswig- Holsteinisches OLG, Beschluss vom 05.04.2005 - Az.: 6 Verg 1/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Az.: VII-Verg 59/05; Beschluss vom 23.02.2005 - Az.: Verg 92/04; Beschluss vom 21.02.2005 - Az.: Verg 91/04; Beschluss vom 16.02.2005 - Az.: Verg 74/04; Beschluss vom 8.5.2002 - Az.: Verg 4/02, Beschluss vom 25.5.2002 - Az.: 5 Verg/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004 - Az.: 11 Verg 16/04).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04

    Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter

    Auszug aus VK Sachsen, 09.05.2006 - 1/SVK/035-06
    Denn sobald der Vortrag, wie hier durch die Antragstellerin mit Schreiben vom 27.04.2006 geschehen, gegenüber der Vergabekammer erfolgte ohne dass vorher eine Rüge gegenüber der Auftraggeberin erhoben war, wäre eine solche Vorgehensweise (Verzicht auf vorherige Rüge) nur möglich, wenn die Antragstellerin während des bereits anhängigen Vergabenachprüfungsverfahrens von Tatsachen Kenntnis erlangte, die ihr vor Einleitung des Vergabenachprüfungsverfahrens nicht bekannt waren (so auch die einhellige Rechtssprechung der Oberlandesgerichte - OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005 - Az.: 13 Verg 5/05; Schleswig- Holsteinisches OLG, Beschluss vom 05.04.2005 - Az.: 6 Verg 1/05; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.11.2005 - Az.: VII-Verg 59/05; Beschluss vom 23.02.2005 - Az.: Verg 92/04; Beschluss vom 21.02.2005 - Az.: Verg 91/04; Beschluss vom 16.02.2005 - Az.: Verg 74/04; Beschluss vom 8.5.2002 - Az.: Verg 4/02, Beschluss vom 25.5.2002 - Az.: 5 Verg/02; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.11.2004 - Az.: 11 Verg 16/04).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

  • VK Sachsen, 01.06.2005 - 1/SVK/037-05

    Kostentragung: Zurücknahme des Antrags im Nachprüfungsverfahrens

  • OLG Frankfurt, 02.11.2004 - 11 Verg 16/04

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz?

  • OLG Schleswig, 05.04.2005 - 6 Verg 1/05

    Mindestanforderungen und Gleichwertigkeit eines Nebenangebotes

  • VK Sachsen, 07.02.2003 - 1/SVK/007-03

    Antragsbefugnis auch ohne Angebotsabgabe?

  • OLG Naumburg, 17.05.2006 - 1 Verg 3/06

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages im Vergabeverfahren

    Insbesondere ist es nicht maßgeblich, ob das Unternehmen, welches die Aufhebung einer Ausschreibung zur Nachprüfung stellt, die Neuausschreibung desselben Auftrags gerügt und ebenfalls zur Nachprüfung gestellt hat (entgegen OLG Koblenz, Beschluss vom 10. April 2004, 1 Verg 1/03, und VK Leipzig, Beschlüsse vom 2. September 2005, 1/SVK/108-05, und vom 9. Mai 2006, 1/SVK/035-06).

    Die entgegen gesetzte Auffassung der Vergabekammer des Freistaats Sachsen in ihren Beschlüssen vom 2. September 2005, 1/SVK/108/05, und vom 9. Mai 2006, 1/SVK/035-06, überzeugt nicht.

  • VK Sachsen, 11.12.2009 - 1/SVK/054-09

    Absendung der Vorinformation ist kein Beginn des Vergabeverfahrens

    Insoweit schließt sich die Vergabekammer der Entscheidung des OLG Naumburg (B. v. 17.05.2006 - 1 Verg 3/06) an und gibt damit ihre bisher vertretene Rechtsauffassung zur doppelten Rügeverpflichtung auf (vgl. ehem. VK Sachsen, B. v. 02.09.2005 - 1/SVK/108-05, u. v. 09.05.2006 - 1/SVK/035-06).
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